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Hinweis Ordnungsamt: Verkaufsstände in der Gemeinde Wacken u. Umgebung
Erstellt von WackenHelge
"Aufgrund der Vielzahl der bisher gestellten Anträge nach dem Gaststättengesetz anlässlich des Wacken Open Airs werden Anträge und Anzeigen zum Betreiben von Verkaufsständen (vorläufige gaststättenrechtliche Erlaubnisse) in der Gemeinde Wacken und Umgebung nur bis zum 27. Juli 2011 in der Amtsverwaltung Schenefeld angenommen.
Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Anträge nicht mehr bearbeitet werden können, da neben der Genehmigungsbehörde auch andere Behörde involviert werden müssen."