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Hinweis des Ordnungsamtes zum Wacken Open Air 2013
Erstellt von WackenHelge
Für Verkaufsstände in der Gemeinde Wacken und Umgebung anlässlich des Wacken Open Airs 2013 werden Anträge und Anzeigen nach dem Gaststättengesetz zum Betreiben von Verkaufsständen (vorläufige gaststättenrechtlichen Erlaubnisse) in der Gemeinde Wacken und Umgebung nur bis zum Dienstag, 23. Juli 2013 in der Amtsverwaltung Schenefeld angenommen.
Später eingehende Anträge können leider aus zeitlichen Gründen nicht mehr bearbeitet werden, da neben der Genehmigungsbehörde auch andere Behörden involviert sind.